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Dokument-ID: 1243916
4.5.3 Auflösungsgründe
Auflösung eines Lehrverhältnisses in der Probezeit wegen Schwangerschaft – OGH 27.08.2015, 9 ObA 87/15g
Das Lehrverhältnis kann in der Probezeit jederzeit auch ohne Angabe von Gründen aufgelöst werden. Im konkreten Fall erfolgte die Beendigung des Lehrverhältnisses in der Probezeit aber aufgrund der Schwangerschaft des klagenden Lehrlings. Die Lehrberechtigte traf die Behauptungs- und Beweislast dafür, dass sie das Lehrverhältnis auch ohne die Schwangerschaft des Lehrlings beendet hätte. Das war hier jedoch aufgrund der Aussage, dass „alles passe“ gerade nicht der Fall.