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Dokument-ID: 1243913
4.4 Beendigung des Lehrverhältnisses
Insolvenz – OGH 30.08.2013, 8 ObS 9/13a
Im Insolvenzverfahren des Arbeitgebers enden Lehrverhältnisse kraft Gesetzes mit dem Einlangen der Erklärung des Insolvenzverwalters bei der Gewerbebehörde, das Fortbetriebsrecht der Insolvenzmasse zurückzulegen. Eine allfällige Rückwirkung dieser Erklärung nach § 43 Abs 3 iVm § 44 GewO ist auf das Gewerberecht beschränkt.