© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 1242672

Redaktion FORUM Media | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.5.1 Beginn und Ende der Pflichtversicherung

Sämtliche Beschäftigte, also auch Lehrlinge, sind unverzüglich bei Arbeitsantritt bei der Sozialversicherung anzumelden. Die Meldungen sind in der Regel mittels elektronischer Datenübertragung der festgelegten Datensätze durchzuführen.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Lehrlingsausbildung in der Praxis in unserem Shop! Zum Shop