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Dokument-ID: 1243911
4.3.1 Belästigung
Entlassung eines Ausbilders auch ohne direkte sexuelle Belästigung? – OLG Wien 24.10.2013, 9 Ra 68/13f
„Zwickerbussis“ und Zwicken der Wange bzw Bussis auf Wange und Kopf eines Lehrmädchens als Kompensation der überhöhten Arbeitsanforderungen, aber auch als Teil der Autoritätsausübung durch einen Filialleiter wurden vom Oberlandesgericht Wien in seiner Entscheidung vom 24.10.2013 nicht als sexuelle Belästigung qualifiziert. Jedoch sprach das Oberlandesgericht Wien aus, dass das Verhalten des Filialleiters jedenfalls dessen fristlose Entlassung gerechtfertigt habe, weil er dadurch seine Pflichten als Ausbilder gemäß § 9 BAG gröblich verletzt habe.