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Dokument-ID: 1243919
4.5.4.2 Beleidigung, Bedrohung, Verleitung zum Ungehorsam
Zusammenhang Beleidigung und Lehrverhältnis – OGH 21.10.1998, 9 ObA 270/98s
Der Auflösungsgrund liegt vor, wenn der Lehrling den Lehrberechtigten erheblich wörtlich beleidigt hat. Zwischen der Beleidigung und dem Lehrverhältnis muss zumindest ein mittelbarer Zusammenhang bestehen; sie muss in Verletzungsabsicht (Vorsatz) erfolgen. Im gegebenen Fall war für den Lehrling nicht zu erkennen, dass der Lehrberechtigte von dieser, im privaten Umfeld geäußerten Beleidigung Kenntnis erlangen würde. Somit wurde die Verletzungsabsicht in diesem Fall als nicht gegeben und die Auflösung als unrechtmäßig qualifiziert.