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Dokument-ID: 1249981
7.4.1.1 Berufsreifeprüfung (Berufsmatura)
Die Berufsreifeprüfung, auch als Berufsmatura bezeichnet, ermöglicht es Lehrlingen in Österreich, eine praktische Berufsausbildung mit den Vorteilen einer vollwertigen Matura zu verbinden. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Berufsreifeprüfung erwerben Lehrlinge die allgemeine Berechtigung zum Studium an Universitäten und Fachhochschulen. Im Unterschied zur Studienberechtigungsprüfung, die nur für ein bestimmtes Studium gilt, eröffnet die Berufsreifeprüfung Zugang zu allen Studienrichtungen.