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Dokument-ID: 1250572
9.2.12.1 Coaching für Lehrlinge
Wer kann die Förderung beantragen?
Diese Förderung können alle Lehrlinge beantragen, die nach dem Berufsausbildungsgesetz (BAG) oder dem Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz (LFBAG) ausgebildet werden, sowie Personen, deren Lehrverhältnis vor maximal sechs Monaten durch Lehrabbruch oder Ablauf der regulären Lehrzeit beendet wurde.