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Dokument-ID: 1250484
8.2.1.2 Die praktische Prüfung
Die praktische Prüfung umfasst die Gegenstände Prüfarbeit und Fachgespräch:
- Die Prüfarbeit ist ein betrieblicher Arbeitsauftrag, der nach Angabe der Prüfungskommission durchgeführt werden muss.
- Das Fachgespräch ist vor der gesamten Prüfungskommission abzulegen. Es hat sich aus der praktischen Tätigkeit heraus zu entwickeln. Hierbei ist unter Verwendung von Fachausdrücken das praktische Wissen des Prüflings festzustellen.