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6.5.1.3 Eignungsüberprüfung und Beurteilung nach Probezeit oder Schnupperlehre
Probezeit oder Schnupperlehre ermöglichen es nicht nur Lehrlingen, ihren ausgewählten Beruf „testen“ zu können, auch der Lehrbetrieb erhält die notwendigen Informationen, um die Eignung festzustellen. Die Beobachtung in Probezeit oder Schnupperlehre bietet eine ausgezeichnete Möglichkeit, mit einer höheren Gewissheit die Eignung für den angestrebten Beruf zu überprüfen, damit die beruflichen Anforderungen später auch erfüllt werden können. Deshalb sollten Lehrlinge in dieser Zeit mit Tätigkeiten betraut werden, die später im Beruf wichtig sind und die einen entsprechenden Schluss zulassen. Dabei ist es allerdings notwendig, dass die Lehrlinge berufstypische Tätigkeiten ausüben können, die sie genügend fordern, in die sie sich in kurzer Zeit einarbeiten können und die keine großen Fachkenntnisse voraussetzen.