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Dokument-ID: 1250570
9.2.11 Erstattung von Internats- bzw. Unterbringungskosten
Wer kann die Förderung beantragen?
Die Erstattung von Internats- bzw Unterbringungskosten können alle Unternehmen beantragen, die berechtigt sind, Lehrlinge nach dem Berufsausbildungsgesetz (BAG) oder dem Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz (LFBAG) auszubilden. Auch Lehrlinge der Land- und Forstwirtschaft, die die Internatskosten ab dem 01.01.2018 selbst getragen haben, können einen Kostenersatz beantragen. Der Förderantrag ist durch den Lehrberechtigten, den Lehrling oder eine bevollmächtigte Person einzubringen.