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Dokument-ID: 1242227
3.2.3.1 Festsetzung der Lehrzeit
Die Dauer der Lehrzeit wird mit Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung in einer Lehrberufsliste (siehe Kap 2.3) festgesetzt. Eine dreijährige Lehrzeit ist der Regelfall, eine längere Lehrzeit kommt jedoch bei jenen Lehrberufen in Betracht, deren Berufsinhalt es unbedingt erfordert.