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Dokument-ID: 1251122
9.5.7.2 Förderungen der AK Tirol
Mögliche Förderung:
- AK-Bildungsbeihilfe für Lehrlinge
Wer kann die Förderung beantragen?
Antragsteller sind die Eltern- bzw Unterhaltsverpflichteten von Jugendlichen in einem aufrechten Lehr- oder Ausbildungsverhältnis nach dem BAG, LF-BAG, § 30c BAG, § 8b BAG bzw gleichartigen ausländischen dualen Ausbildungsverhältnissen im EWR oder in der Schweiz. Lehrlinge, die vor der Antragstellung mindestens zwei Jahre Kammerumlage bezahlt haben, können auch die AK-Bildungsbeihilfe beantragen.