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Redaktion FORUM Media | Praxiswissen | Fachbeitrag

6.6.3 Meldefristen zu Beginn der Lehre

Zu Beginn der Lehre gibt es für das Unternehmen drei Meldefristen zu beachten.

Meldung bei der Gebietskrankenkasse

Bereits vor Beginn der Lehre muss das Lehrverhältnis bei der zuständigen Gebietskrankenkasse gemeldet werden. Der Lehrling wird diesbezüglich wie jeder andere Mitarbeiter behandelt. Sinnvollerweise ist der Lehrvertrag zu diesem Zeitpunkt schon unterfertigt.

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