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Dokument-ID: 1245421
6.6.3 Meldefristen zu Beginn der Lehre
Zu Beginn der Lehre gibt es für das Unternehmen drei Meldefristen zu beachten.
Meldung bei der Gebietskrankenkasse
Bereits vor Beginn der Lehre muss das Lehrverhältnis bei der zuständigen Gebietskrankenkasse gemeldet werden. Der Lehrling wird diesbezüglich wie jeder andere Mitarbeiter behandelt. Sinnvollerweise ist der Lehrvertrag zu diesem Zeitpunkt schon unterfertigt.