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Dokument-ID: 1250486
8.2.3 Niederschrift der Lehrabschlussprüfung
Über die Lehrabschlussprüfung ist eine Niederschrift anzufertigen. Sie enthält sämtliche für den geordneten Ablauf der Prüfung notwendige Daten, wie zB Termin, Ort, Namen der Prüfer und des Prüfungskandidaten, Gegenstände, Bewertung, Vorkommnisse während der Prüfung usw Die Niederschrift ist von allen Mitgliedern der Prüfungskommission zu unterfertigen und von der Lehrlingsstelle aufzubewahren. Bestimmten Personen muss der Vorsitzende während der Prüfung jederzeit Einsicht in das Prüfungsprotokoll gewähren.