© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 1242284

Redaktion FORUM Media | Praxiswissen | Fachbeitrag

3.3.1.10 Verbot des Ausbildens von Lehrlingen

Lehrlinge dürfen dann nicht ausgebildet werden, wenn der Lehrberechtigte wegen einer vorsätzlichen, mit mehr als einjähriger Freiheitsstrafe bedrohten Handlung verurteilt wurde und die Strafe nicht bedingt nachgesehen worden sein sollte. Für den Fall der Verhängung der Untersuchungshaft über den Lehrberechtigten dürfen in diesem Zeitraum keine weiteren Lehrlinge aufgenommen werden. Dann hat die Bezirksverwaltungsbehörde die Ausbildung von Lehrlingen zu untersagen, sofern im Fall der Untersuchungshaft ein Nachteil für die Lehrlinge zu befürchten sein sollte.

Maßgeschneidert für Ihren Erfolg: Profitieren Sie von der FORUM Media Online-Welt mit fundiertem Fachwissen, Top Suchergebnissen und vielen aktuellen Themenschwerpunkten.

Als Abonnent melden Sie sich bitte mit Ihren Zugangsdaten an, um auf den Inhalt zuzugreifen.
Oder bestellen Sie jetzt das OnlineBuch Lehrlingsausbildung in der Praxis in unserem Shop! Zum Shop