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Dokument-ID: 1250060
8.1.2.1 Zulassung für Lehrlinge im erlernten bzw. verwandten Lehrberuf
Die Zulassung zur LAP erfolgt nach Absolvierung der festgesetzten Lehr- und Berufsschulzeit, wobei
- die frühestmögliche Anmeldung bei der Lehrlingsstelle sechs Monate vor dem Ende der Lehrzeit ist;
- der frühestmögliche Prüfungsantritt zehn Wochen vor dem Ende der Lehrzeit ist.