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Albert Scherzer | Glossar

Ablöse

Eine Ablöse ist eine Zahlung, die im Zusammenhang mit der Übernahme einer Wohnung, eines Mietgegenstands oder einzelner Investitionen bzw Einrichtungsgegenstände verlangt wird. Im Mietrecht ist streng zwischen zulässigen und unzulässigen Ablösen zu unterscheiden. Zulässig kann eine Ablöse insbesondere dann sein, wenn ihr eine konkrete, bewertbare Gegenleistung gegenübersteht, etwa die Übernahme von Möbeln, Einbauten oder Investitionen, die für den Nachmieter tatsächlich einen objektiven Wert haben.

Unzulässig sind dagegen Zahlungen, die bloß dafür verlangt werden, dass eine Wohnung überlassen wird, dass der Vermieter oder Vormieter auf bestehende Rechte verzichtet oder dass dem Mieter Rechte eingeräumt werden, die ihm gesetzlich ohnehin zustehen. Im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes sind solche Ablösen nichtig; bereits bezahlte unzulässige Beträge können binnen zehn Jahren zurückgefordert werden. Für die Praxis ist daher wesentlich, Ablösen schriftlich zu dokumentieren, Gegenstände oder Investitionen genau zu beschreiben und den verlangten Betrag sachlich zu begründen.