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Albert Scherzer | Glossar

Abschreibung

Abschreibung bezeichnet die planmäßige oder außerplanmäßige Wertminderung eines Wirtschaftsgutes über dessen Nutzungsdauer. Bei Gebäuden wird steuerlich regelmäßig eine Absetzung für Abnutzung vorgenommen, weil sich der Wert des Gebäudes durch Alterung, Nutzung, technischen Fortschritt oder wirtschaftliche Überalterung vermindert. Zu unterscheiden sind insbesondere bilanzielle, steuerliche und kalkulatorische Abschreibungen. Bei Immobilien betrifft die Abschreibung grundsätzlich das Gebäude, nicht aber den Grund und Boden, da dieser regelmäßig keinem nutzungsbedingten Wertverzehr unterliegt. Eine außerplanmäßige Abschreibung kann erforderlich sein, wenn eine dauerhafte Wertminderung eintritt, etwa durch erhebliche Bauschäden, geänderte Nutzungsmöglichkeiten, rechtliche Beschränkungen oder wirtschaftliche Entwertung.