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Albert Scherzer | Glossar

Aufschließung

Unter Aufschließung versteht man die technische und rechtliche Nutzbarmachung eines Grundstücks für eine Bebauung. Dazu zählen insbesondere die Herstellung oder Sicherstellung von Zufahrt, Wasseranschluss, Abwasserentsorgung, Stromversorgung, allenfalls Gasversorgung, Telekommunikation und Müllentsorgung. Ein Grundstück kann zwar als Bauland gewidmet sein, aber dennoch praktisch oder rechtlich nicht bebaubar sein, wenn die erforderliche Aufschließung fehlt.

Für Käufer ist die Aufschließung ein zentraler Prüfpunkt vor Vertragsabschluss. Nicht oder nur teilweise aufgeschlossene Grundstücke können mit erheblichen Zusatzkosten verbunden sein; in manchen Fällen kann sogar ein Bauverbot bestehen, bis die Aufschließung gesichert ist. Ob und welche Aufschließungsbeiträge, Ergänzungsabgaben oder Anschlussgebühren anfallen, richtet sich nach Landesrecht und Gemeindevorschriften. Die Aufschließung wirkt sich daher unmittelbar auf Verkehrswert, Finanzierbarkeit und tatsächliche Bebauungsmöglichkeit einer Liegenschaft aus.