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4.3 Auswirkungen auf die Bewertung
Ob und inwieweit Kontaminationen im Sinne der im Punkt 1 angeführten Kriterien bei der Liegenschaftsbewertung zu berücksichtigen sind, hängt letztlich vom konkreten zu bewertenden Einzelfall ab. Die für Liegenschaftsbewertungen einschlägige ÖNORM B 1802 spricht zwar an keiner Stelle ausdrücklich von Kontaminationen und deren Einfluss auf den Wert einer Immobilie. Ebenso wenig sieht das Liegenschaftsbewertungsgesetz konkrete Vorgehensweisen bei Vorliegen von Kontaminationen vor. Dennoch ist klar, dass Kontaminationen den Verkehrswert einer Liegenschaft mitunter erheblich beeinflussen können.