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Dokument-ID: 1190120
1.3.3 Baubewilligung
Für den Sachverständigen ist es unerlässlich, Einsicht in den Bauakt beim zuständigen Bauamt zu nehmen. Es ist zu prüfen, ob das zu bewertende Gebäude und die darauf befindlichen Anlagen baurechtlich bewilligt sind, allen Auflagen entsprochen wird und eine vollständig belegte Fertigstellungsanzeige vorliegt.