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Peter Berger † | Glossar

Baujahr

Als Baujahr wird das Jahr bezeichnet, in dem das Gebäude bezugsfertig war. Anhand des Baujahrs lassen sich viele Informationen zu Baumaterialen, Verarbeitung und Materialeigenschaften ableiten. Das korrekte Baujahr kann der Fertigstellungsanzeige in der Bauakte beim Bauamt der Gemeinde entnommen werden. Für eine Einsichtnahme in die Bauakte ist die Zustimmung des Eigentümers der Liegenschaft erforderlich. Wenn es sich um eine Wohnung handelt, können Sie sich nach dem Baujahr bei der Wohnungsverwaltung erkundigen. Vom Baujahr zu unterscheiden sind Sanierungsjahr, Fertigstellungsjahr einzelner Gebäudeteile und baubehördliche Benützungsbewilligung. Gerade bei älteren Gebäuden kann das tatsächliche Errichtungsjahr von späteren Umbau- oder Aufstockungsmaßnahmen überlagert sein.