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Rudolf Hauswirth | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.1 Bauplatz

Als Bauplatz wird eine im Bauland gelegene Grundfläche bezeichnet, der von der Behörde Bauplatzeignung zuerkannt wird und auf der die Errichtung eines Gebäudes zulässig ist. Eine Bauplatzerklärung darf nur dann erteilt werden, wenn keine gesetzlichen Bestimmungen oder konkrete Bestimmungen eines Flächenwidmungs- oder Bebauungsplans dies untersagen. Auch ist die Gemeinde verpflichtet, eine Bauplatzerklärung dann nicht abzugeben, wenn sich ein Grundstück etwa wegen natürlicher Gefahren wie Hochwasser- oder Lawinengefahr für eine Bebauung grundsätzlich nicht eignet. Die Gemeinde haftet für die Richtigkeit ihrer Einschätzung

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