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Albert Scherzer | Glossar

Baurecht

Das Baurecht hat in Österreich zwei Bedeutungen. Einerseits bezeichnet es die Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die das Bauen regeln, also insbesondere Bauordnungen, Raumordnungsvorschriften und Bebauungsbestimmungen. Andererseits meint Baurecht im privatrechtlichen Sinn das dingliche, veräußerliche, vererbliche und zeitlich beschränkte Recht, auf oder unter der Bodenfläche eines fremden Grundstücks ein Bauwerk zu haben.

Das privatrechtliche Baurecht ist im Baurechtsgesetz geregelt und wird im Grundbuch eingetragen. Es ermöglicht, dass das Eigentum am Gebäude wirtschaftlich vom Eigentum am Grundstück getrennt wird. Der Grundstückseigentümer bleibt Eigentümer des Bodens, während der Bauberechtigte für die Dauer des Baurechts ein eigenes Bauwerk errichten oder halten kann. In der Praxis ist das Baurecht vor allem bei Wohnbauprojekten, kommunalen Grundstücken, kirchlichen oder institutionellen Liegenschaften und langfristigen Projektentwicklungen relevant. Bewertungsrelevant sind insbesondere Laufzeit, Bauzins, Heimfallregelung, Verlängerungsmöglichkeiten, Finanzierbarkeit und grundbücherliche Belastungen.