© FM Forum Business Solutions GmbH
A-1200 Wien, Dresdner Straße 45
E-Mail: kundenservice@forum-media.at

Neu Dokument-ID: 1132232

Albert Scherzer - Sophie Rendl | Glossar

Bebauungsplan

Der Bebauungsplan, der in der Regel als „B-Plan“ bezeichnet wird, fußt auf dem jeweiligen Raumordnungsgesetz (von den neun Bundesländern unterschiedlich geregelt) und auf dem Flächenwidmungsplan und darf Letzterem nicht entgegenstehen. Hierbei wird das gesamte Bauland im Gemeindegebiet umfasst. Darin ist festgehalten, auf welche Art und Weise Grundstücke bebaut und genutzt werden dürfen und welche Parzellen frei bleiben müssen. Der Bebauungsplan enthält Regelungen zur zulässigen Bauweise, zur zulässigen Bauhöhe, zur zulässigen Baulinie, zur zulässigen Anzahl an Geschoßen, zur zulässigen Dachform, zum Verlauf und Breite der Verkehrsflächen sowie Regelungen hinsichtlich Stellflächen und Garagen. Der Bebauungsplan ist nicht in allen Bundesländern und Gemeinden gleich ausgestaltet. Er konkretisiert die Flächenwidmung, kann aber je nach Landesrecht nur für bestimmte Gebiete oder Teilbereiche bestehen und muss daher immer gemeinsam mit Flächenwidmungsplan und Bauordnung geprüft werden.