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Albert Scherzer | Glossar

Befristeter Mietvertrag

Ein befristeter Mietvertrag ist ein Mietvertrag, der für eine bestimmte Vertragsdauer abgeschlossen wird und grundsätzlich mit Ablauf dieser Zeit endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Bei Wohnungsmietverträgen im Voll- und Teilanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes bestehen besondere Mindestbefristungen. Seit den mietrechtlichen Änderungen beträgt die Mindestbefristung bei Wohnungsmietverträgen grundsätzlich fünf Jahre; war der Vermieter zum Zeitpunkt der Befristung kein Unternehmer im Sinn des Konsumentenschutzgesetzes, beträgt sie mindestens drei Jahre. Eine gesetzliche Höchstdauer besteht nicht.

Für Mieter ist wichtig, dass sie einen befristeten Wohnungsmietvertrag nach Ablauf eines Jahres unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist vorzeitig kündigen können. Für Vermieter ist wesentlich, dass Befristungen klar und schriftlich vereinbart werden müssen; unwirksame oder unklare Befristungen können dazu führen, dass ein Mietvertrag als unbefristet gilt. In der Immobilienbewertung beeinflussen Befristungen die Ertragsprognose, weil Ablaufzeitpunkt, Verlängerungswahrscheinlichkeit, Kündigungsmöglichkeiten und Marktmiete bei Neuvermietung wertrelevant sind.