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Peter Berger † - Isabella Reinberg | Praxiswissen | Fachbeitrag

4 Behördlich genehmigter Bauplan

Der behördlich genehmigte Bauplan entsteht durch das Zusammenspiel der Planung mehrerer Instanzen – aus dem Raumordnungsrecht. Die Raumordnung kann als die planmäßige und vorausschauende Gestaltung eines bestimmten Gebietes im Hinblick auf dessen Nutzung bezeichnet werden.

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