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Peter Berger † - Isabella Reinberg | Praxiswissen | Fachbeitrag

5 Benützungsbewilligung nach Fertigstellung

Nach der Fertigstellung des Bauwerks muss eine Anzeige bei der entsprechenden Baubehörde eingehen. Auf diese Fertigstellungsanzeige folgt meist das Ansuchen bzw die Erteilung der Benützungsbewilligung. Im Zuge der fristgerechten Fertigstellungsanzeige werden erneut alle behördlichen Bauauflagen kontrolliert. Nach vollständig positiver Kontrolle folgt die Benützungsbewilligung. Ziviltechniker vollziehen in vielen Fällen diese Prüfung. Wird ein negativer Bescheid ausgestellt, so kann das Bauwerk nicht planmäßig genutzt werden.

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