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Dokument-ID: 1116525
1.64 Berichtigung von Mindestanteilen gem § 10 Abs 3 WEG
Ist für die Berichtigung nach § 10 Abs 3 WEG lediglich die Vorlage eines neuen Nutzwertgutachtens, wonach sich die Mindestanteile um nicht mehr als 10 % verändern, ausreichend?
Aus dem Sachverhalt
Der Antragsteller und der Einschreiter sind Mit- und Wohnungseigentümer einer Liegenschaft. Der Antragsteller beantragte die Mindestanteile entsprechend eines neuen Nutzwertgutachtens gem § 10 Abs 3 WEG iVm § 136 GBG zu berichtigen.