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Dokument-ID: 1057431
3.8 Besonderheiten bei der Erfassung von Baulichkeiten – Büro/Ordination
Wie bereits bei den Wohnungsbegehungen erwähnt, sind auch bei Büroflächen die allgemeinen Teile der Liegenschaft zu befunden. Unter Berücksichtigung von Art und Zweck des Bewertungsgegenstandes sind hierbei unter Umständen besonderes Augenmerk auf Barrierefreiheit oder auch auf das optische Erscheinungsbild („Image“) der Erschließungsflächen zu legen.