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4.6 Bewertung von Alten- und Pflegeheimen
Alten- und Pflegeheime haben als Spezialimmobilien einige wertbestimmende Besonderheiten, die bei der Bewertung zu berücksichtigen sind. Die Monofunktionalität dieser Einrichtungen bringt eine eingeschränkte Verwertungsmöglichkeit mit sich. Eine Möglichkeit der Verwertung ist eine Zweitverwendung, denn Seniorenimmobilien können durchaus lukrativ sein. Eine anderwärtige Verwendung (Drittverwendung) scheitert meist an den hohen Umbaukosten oder an dem hohen Nebenflächenanteil, der bei einer Verpachtung den Ertrag mindert. Wesentlich sind die sorgfältige Auswahl des Wertermittlungsverfahrens, der Methode zur Ermittlung des marktüblich erzielbaren Ertrages, der Zugrundelegung der nachhaltig belegbaren Bettenzahl/Auslastung und der Ansatz des Liegenschaftszinssatzes. • [Fußnote: C Brinkmann/M Bienentreu in Bienert/Wagner (Hrsg), Bewertung von Spezialimmobilien, 2. Aufl, (2018) S 801.]