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Dominique Ebner - Norbert Supanz | Praxiswissen | Fachbeitrag

4.8 Bewertung von Seniorenresidenzen

Bei Residenzen steht der Wohnzweck im Vordergrund, dennoch sind diese nicht wie klassische Wohnimmobilien zu bewerten. Die speziellen Eigenschaften von Seniorenresidenzen, die Hotelstrukturen ähneln, müssen berücksichtigt werden. Die Monofunktionalität von Seniorenresidenzen bringt, wie bei Alten- und Pflegeheimen, eine eingeschränkte Verwertungsmöglichkeit mit sich. Bei Ausfall des Pächters ist die Zweitverwendung, nämlich die neuerliche Verpachtung an einen Seniorenresidenzbetreiber, in der Regel die wirtschaftlich sinnvollste Variante. Auch die Drittverwendungsmöglichkeit ist durch die spezielle Konzeption von Seniorenresidenzen nur eingeschränkt möglich. Eine Wohnnutzung kommt nur dann als Drittverwendung in Betracht, wenn die hohen Nebenflächenanteile (zB Aufenthaltsräume) sinnvoll wohnwirtschaftlich integriert werden können und dadurch marktkonforme Mieten erzielbar sind.

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