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Neu Dokument-ID: 1057397

Peter Berger † - Isabella Reinberg | Praxiswissen | Fachbeitrag

1.2 Das B-Blatt: Eigentumsblatt

Ganz entsprechend der Namensgebung werden in diesem Blatt die vorliegenden Eigentumsverhältnisse des Grundstücks geklärt.

Die laufenden Nummern (LNR) erscheinen auf den ersten Blick nur wie eine Ordnung für die Eintragung der Eigentumsverhältnisse. Das geschulte Auge kann jedoch schnell eine Vielzahl an Informationen aus der LNR ablesen. So bleibt eine LNR immer bestehen, wenn die Größe des Eigentumsanteils ident bleibt. Es wird nur eine neue LNR vergeben, wenn sich die Größe eines Eigentumsanteils ändert. Eine hohe LNR deutet folglich auf zahlreiche solcher Größenänderungen hin. Wenn ein Anteil nur von einem Eigentümer auf den nächsten übergeht, so bleibt die LNR ident und nur der Name des Eigentümers ändert sich.

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