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Albert Scherzer | Glossar

Datenschutz-Folgenabschätzung

Eine Datenschutz-Folgenabschätzung ist eine strukturierte Prüfung, die vor bestimmten risikoreichen Verarbeitungsvorgängen personenbezogener Daten durchzuführen ist. Sie dient dazu, Risiken für Rechte und Freiheiten betroffener Personen frühzeitig zu erkennen, zu bewerten und durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu reduzieren.

Nach Art 35 DSGVO ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung insbesondere erforderlich, wenn eine Verarbeitung voraussichtlich ein hohes Risiko mit sich bringt, etwa bei systematischer umfangreicher Überwachung öffentlich zugänglicher Bereiche, umfangreicher Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten oder automatisierten Bewertungen persönlicher Aspekte mit erheblichen Auswirkungen. Im Immobilienbereich kann dies etwa bei umfassender Videoüberwachung, digitalen Zutrittssystemen, Smart-Building-Anwendungen oder umfangreicher Mieterdatenverarbeitung relevant werden. Die österreichische Datenschutzbehörde weist darauf hin, dass eine Datenschutz-Folgenabschätzung auch dann erforderlich sein kann, wenn ein konkreter Verarbeitungsvorgang nicht ausdrücklich in einer Verordnung genannt ist, aber die Voraussetzungen der DSGVO erfüllt sind.