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Dokument-ID: 1057392
1 Der Grundbuchsauszug im Allgemeinen
Die Bezirksgerichte bzw Vermessungsämter führen Buch über die Liegenschaften in der jeweiligen Katastralgemeinde ihrer Zuständigkeit. Demnach ist der Grundbuchauszug bei den jeweiligen Stellen zu finden. Eine alternative Bezeichnung für das Grundbuch lautet „Grundkataster“. Die Bezirksgerichte bieten Einsicht in das Grundbuch ohne örtliche Bindung. Es kann demnach bei praktisch jedem Bezirksgericht das Grundbuch für jede Katastralgemeinde angefordert werden.