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Dokument-ID: 1116529
1.45 Duldungsbegehren gem § 8 Abs 2 MRG
Voraussetzungen für die Duldungsverpflichtung des Mieters bezüglich Verbesserungsarbeiten iSd § 8 Abs 2 MRG?
Aus dem Sachverhalt
Die Antragstellerin ist Mehrheitseigentümerin einer Liegenschaft in Wien, welche sie im Jahr 2013 erworben hat und Wohnungseigentum im Jahr 2014 begründet wurde.