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3.4.1 Ermittlung des Bodenwertes
Die Ermittlung des Bodenwertes erfolgt mittels Vergleichswertverfahren auf Basis tatsächlicher Verkaufstransaktionen. Bei der Auswahl der als Vergleich heranzuziehenden Verkaufspreise ist besonderes Augenmerk darauf zu legen, dass diese am freien Markt erzielt wurden; so sind zum Beispiel Transaktionen zwischen der Stadt Wien als Verkäuferin und den Pächter:innen als Käufer:innen nicht zu berücksichtigen. In diesen Fällen wurde der Käuferseite eine Kaufpreisermäßigung mit einer auf 10 Jahre befristeten Rückzahlungsverpflichtung im Fall des Weiterverkaufes gegeben; ebenso sind Ankäufe aus der Wertermittlung auszuschließen, bei denen die Vermutung einer besonderen Vorliebe, etwa durch Nachbarschaft, naheliegt.