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3.4.6 Ermittlung des Verkehrswertes bei Eigentumsgärten
Der Verkehrswert der Eigentumsgärten ist die Summe aus Bodenwert, Wert der baulichen Anlagen sowie Bäume, Sträucher und Kulturen und Marktanpassung. Die bestehenden baulichen Anlagen wirken sich jedoch nicht unbedingt werterhöhend aus. Wenn es sich um Gebäude handelt, die typischerweise von Käufer:innen abgerissen werden, können auch übliche Abbruchkosten zum Abzug gebracht werden. Der Wert der Bäume, Sträucher und Kulturen kann oftmals – aufgrund des hohen Bodenwertes bzw Gebäudezeitwertes – unberücksichtigt bleiben. Die Marktanpassung ist idealerweise aus tatsächlichen Markttransaktionen, sofern für eine ausreichende Anzahl der Sachwert und somit die Marktanpassung ermittelt werden kann, abzuleiten.