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3.4.4 Ermittlung des Wertes der baulichen Anlagen
Hier ist vom Herstellungswert auszugehen, der aus den gewöhnlichen Herstellungskosten zu ermitteln ist. In den gewöhnlichen Herstellungskosten sind die tatsächlichen Verhältnisse und dadurch zu erwartende Erschwernisse, etwa die fehlende Zufahrt für Baufahrzeuge, zu berücksichtigen. Von diesem sind die Wertminderung wegen Alters und die Wertminderung wegen Baumängel und Bauschäden abzuziehen. Der Wert der Außenanlagen kann in Verkehrswertgutachten (Eigentumsgärten) als Prozentsatz der Herstellungskosten des Gebäudes auf Basis diverser Literaturangaben berücksichtigt werden. Bei Gutachten zur Ermittlung der Höhe der Aufwendungen ist der Wert der Außenanlagen für die einzelnen Bauelemente analog der Wertermittlung des Gebäudes genau zu ermitteln.