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Albert Scherzer | Glossar

Flächenwidmungsplan

Der Flächenwidmungsplan ist ein zentrales Instrument der örtlichen Raumplanung. Er legt fest, welche Nutzung für einzelne Grundstücke zulässig ist, etwa Bauland, Grünland/Freiland, Verkehrsfläche oder Sonderwidmung. Er ist daher die erste rechtliche Grundlage für die Frage, ob und in welcher Art ein Grundstück grundsätzlich bebaut oder genutzt werden darf.

In Österreich ist Raumordnung Landessache, weshalb die Einzelheiten je nach Bundesland unterschiedlich geregelt sind. Der Flächenwidmungsplan wird in der Regel von der Gemeinde beschlossen und liegt bei der Gemeinde bzw in Wien bei den zuständigen Magistratsstellen zur Einsicht auf. Der Bebauungsplan baut auf dem Flächenwidmungsplan auf und konkretisiert, wie im Bauland gebaut werden darf. Für Käufer ist die Prüfung der Widmung vor Vertragsabschluss unerlässlich, weil eine falsche Annahme über Baulandqualität, Bebauungsmöglichkeiten oder geplante Umwidmungen erhebliche wirtschaftliche Folgen haben kann.