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Abbruchkosten
Abbruchkosten sind alle Kosten, die mit der Beseitigung eines Gebäudes oder sonstigen Bauwerks zusammenhängen, etwa Kosten für Abbrucharbeiten, Sicherung, Entrümpelung, Entsorgung, behördliche Auflagen, Planung und Sachverständige. Steuerlich sind sie nicht pauschal immer sofort absetzbar; entscheidend ist der Anlass des Abbruchs. Dient der Abbruch etwa der Errichtung eines Neubaus oder der erstmaligen Baureifmachung, können Abbruchkosten und ein allfälliger Restbuchwert aktivierungspflichtig sein, etwa als Herstellungskosten des Neubaus oder als Anschaffungs-/Herstellungskosten im Zusammenhang mit Grund und Boden. Erfolgt der Abbruch hingegen im Rahmen einer laufenden betrieblichen oder vermietungsbezogenen Nutzung ohne unmittelbare Ersatzherstellung, kann ein sofort abzugsfähiger Aufwand als Betriebsausgabe oder Werbungskosten in Betracht kommen. In der Immobilienbewertung sind erwartete Abbruch-, Freimachungs- und Entsorgungskosten wertmindernd zu berücksichtigen. Fallen sie erst künftig an, kann eine Abzinsung auf den Bewertungsstichtag erforderlich sein.