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Albert Scherzer | Glossar

Hauptmietzins

Der Hauptmietzins ist jener Teil der monatlichen Mietzahlung, der das eigentliche Entgelt für die Überlassung des Mietgegenstands darstellt. Er ist von Betriebskosten, öffentlichen Abgaben, besonderen Aufwendungen, Heizkosten, Warmwasserkosten, Umsatzsteuer und sonstigen Entgelten zu unterscheiden. Diese Trennung ist besonders wichtig, weil für den Hauptmietzins je nach Anwendungsbereich des MRG unterschiedliche gesetzliche Beschränkungen gelten können.

Im Vollanwendungsbereich des MRG kann der Hauptmietzins insbesondere als Richtwertmietzins, angemessener Mietzins oder Kategoriemietzins beschränkt sein. Außerhalb des MRG oder im Teilanwendungsbereich können andere Regeln gelten. Für die Praxis ist daher zuerst zu klären, ob das Mietverhältnis dem MRG voll, teilweise oder gar nicht unterliegt. Für Immobilienbewertungen ist der nachhaltig erzielbare Hauptmietzins ein zentraler Parameter im Ertragswertverfahren; nicht umlagefähige Kosten, Leerstand, Befristungsabschläge, Mietzinsbeschränkungen und Indexierungsmöglichkeiten sind gesondert zu berücksichtigen.