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Albert Scherzer | Glossar

Grunderwerbsteuer

Die Grunderwerbsteuer ist eine Rechtsverkehrsteuer, die beim Erwerb inländischer Grundstücke anfällt. Sie entsteht grundsätzlich bereits mit Abschluss des Verpflichtungsgeschäfts, etwa des Kaufvertrags. Bei entgeltlichen Übertragungen beträgt der Steuersatz im Regelfall 3,5 % von der Gegenleistung, meist also vom Kaufpreis; es bestehen jedoch Sonderregelungen, insbesondere bei unentgeltlichen oder teilentgeltlichen Erwerbsvorgängen, im Familienverband, bei Umgründungen oder bestimmten land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken.

Die Grunderwerbsteuer ist beim Immobilienkauf ein wesentlicher Nebenkostenfaktor. In der Praxis wird sie häufig durch den Vertragserrichter, also Rechtsanwalt oder Notar, selbst berechnet und abgeführt. Für die Verbücherung des Eigentumsrechts ist die steuerliche Abwicklung wesentlich, weil das Grundbuchsgericht regelmäßig eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung bzw eine entsprechende Selbstberechnung benötigt. Bei Kaufpreisaufteilungen, gemischten Schenkungen, Baurechten oder Share-Deal-Strukturen ist die Bemessungsgrundlage besonders sorgfältig zu prüfen.