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Albert Scherzer | Glossar

Grundsteuer

Die Grundsteuer ist eine laufende Abgabe auf Grundbesitz. Sie knüpft nicht an den aktuellen Verkehrswert einer Liegenschaft an, sondern wird auf Basis des Einheitswerts und des vom Finanzamt festgestellten Grundsteuermessbetrags berechnet. Der Grundsteuermessbetrag wird mit dem jeweiligen Hebesatz der Gemeinde multipliziert. Dadurch ergibt sich die konkret zu zahlende Grundsteuer.

Für Eigentümer ist die Grundsteuer regelmäßig eine laufende Bewirtschaftungskostenposition. Bei vermieteten Objekten kann sie je nach Anwendungsbereich und vertraglicher bzw mietrechtlicher Grundlage als öffentliche Abgabe Teil der Betriebskosten sein. Für die Bewertung ist sie zwar meist kein dominierender Faktor, wirkt sich aber auf den Reinertrag aus. Wichtig ist die Abgrenzung zum Verkehrswert: Einheitswert, Grundsteuermessbetrag und Marktwert sind unterschiedliche Größen und dürfen nicht gleichgesetzt werden.