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Dokument-ID: 1057555
Instandhaltungsrücklage
Die Rücklage nach § 31 WEG dient der Vorsorge für künftige Aufwendungen der Eigentümergemeinschaft, insbesondere Erhaltungs- und Verbesserungsmaßnahmen. Seit der WEG-Novelle besteht eine gesetzliche Mindestrücklage, die wertgesichert ist. Seit 1. Jänner 2026 beträgt die Mindestrücklage EUR 1,12 pro Quadratmeter Nutzfläche und Monat.