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Dokument-ID: 1201209
1.7.6 Leitungsrechte und deren Einfluss auf den Verkehrswert einer Liegenschaft
Abgrenzung des Leitungsrechts von der Leitungsdienstbarkeit
Oft wird beim Begriff der Leitungsrechte auf öffentlich-rechtliche Verpflichtungen Bezug genommen, während Dienstbarkeiten privatrechtlicher Natur sind. Tatsächlich kann aber auch eine privatrechtliche Dienstbarkeit beispielsweise zur Duldung der Verlegung einer Leitung, als „Leitungsrecht“ bezeichnet werden. Auf die Begrifflichkeit kommt es daher nicht an.