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Dokument-ID: 1057542
Liegenschaft
In der Regel bezeichnet eine Liegenschaft ein bebautes Grundstück, durch dessen Vermietung Erträge erwirtschaftet werden können. Als Liegenschaft wird ein zusammenhängendes Grundstück bezeichnet, welches aus mehreren Parzellen bestehen kann und einen Grundbuchskörper bildet. Liegenschaften gelten im Rahmen des österreichischen Sachenrechts als unbewegliche Sachen. Eine Liegenschaft muss nicht zwingend bebaut oder ertragsfähig sein. Im Grundbuch ist sie als Grundbuchskörper organisiert und kann aus einem oder mehreren Grundstücken bestehen.