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Neu Dokument-ID: 1234386

Stanislava Doganova | Judikatur | Leitsatz

1.27 Richtwertmietzins und Überschreitung der zulässigen Höchstgrenzen

Zulässigkeit von Wertsicherungsvereinbarungen

Aus dem Sachverhalt

Zwischen dem Antragsteller als Hauptmieter und der Antragsgegnerin als Vermieterin bestand von 2008 bis 2021 ein befristetes Mietverhältnis über eine Wohnung, der Mietzins im Laufe der Zeit mehrfach – zunächst durch Verlängerung des Mietvertrags, später durch Neuabschluss – angepasst wurde. Kurz vor Vertragsende beantragte der Mieter die Überprüfung sämtlicher in diesem Zeitraum vorgeschriebenen Mietzinse und berief sich dabei auf die Teilunwirksamkeit der Mietzinsvereinbarung nach § 16 Abs 8 MRG sowie auf die Unwirksamkeit der erfolgten Wertsicherungsanpassungen nach § 16 Abs 9 MRG, da diese das gesetzlich zulässige Richtmaß überschritten hätten. Die Vermieterin wandte unter anderem Präklusion ein. Die Schlichtungsstelle gab dem Antrag teilweise statt und stellte eine Überschreitung des zulässigen Hauptmietzinses für den Zeitraum November 2011 bis September 2021 fest. Gegen die Entscheidung der Schlichtungsstelle rief die Vermieterin rechtzeitig das Gericht an.

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