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Dokument-ID: 1234385
1.26 Schutzwürdige Interessen bei baulichen Änderungen
Sichteinschränkungen und deren rechtliche Relevanz
Aus dem Sachverhalt
Die Prozessparteien sind Miteigentümer einer Liegenschaft verbunden mit Wohnungseigentum an je einer Doppelhaushälfte. Die Gärten der Objekte grenzen aneinander. Das Haus der Antragsgegnerin liegt aufgrund der Hanglage höher als das der Antragsteller. Gegenstand des Revisionsrekursverfahrens ist deren Antrag, die Zustimmung der Antragsgegnerin zur Anbringung eines Sichtschutzes aus Glas auf einer bestehenden Stützmauer gemäß einer näher definierten Planungsunterlage zu ersetzen.