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Cornelia Auer - Alfred H. Fritz | Praxiswissen | Fachbeitrag

2.3 Verhalten anlässlich der Befundaufnahme

Die durch die Delegiertenversammlung der Mitglieder des Hauptverbandes der Gerichtssachverständigen beschlossenen Standesregeln enthalten Standespflichten und Verhaltensregeln für die Arbeit an Gerichts- und Privatgutachten. Es sind Verhaltensregeln umfasst, deren Einhaltung von allen bei Gericht tätig werdenden Sachverständigen verlangt werden kann (Quelle: www.gerichts-sv.at). Die enthaltenen Grundsätze können jedoch als allgemeiner Verhaltensmaßstab herangezogen werden.

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